Minijobber und Auswärtstätigkeit
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02.11.2010, 17:08
Beitrag: #5
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RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit
Hallo,
weiß nicht, warum immer so viele problematische Fragen in Bezug auf den Minijob auftreten. Minijob ist ein ganz normales Beschäftigungsverhätlnis, welches lediglich sozialversicherungsrechtlich anders gehandhabt wird und in dessen Folge, willentlich durch den Gesetzgeber, auch lohnsteuerlich anders gehandhabt wird. Demzufolge wirken auch alle nebenvertraglichen Bestandteile aus dem Beschäftigungsverhältnis, wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis auch. Nur dann, wenn sozialversicherungspflichtige Bestandteile den Arbeitslohn beitragstechnisch erhöhen, kommt es zur Möglichkeit des Überschreitens der sv-Tatbestandsmerkmale, was zu einer anderen Beurteilung führen würde. In diesem Fall auch mit Wirkung auf die Lohnsteuer. Die Abrechnung, wie sie jetzt von Dir gefertigt wurde, ist aber völlig korrekt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Minijobber und Auswärtstätigkeit - Catja - 02.11.2010, 11:30
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Catja - 02.11.2010, 12:16
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Opa - 02.11.2010, 14:06
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Catja - 02.11.2010, 14:25
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - zaunkönig - 02.11.2010 17:08
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Opa - 02.11.2010, 17:32
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