Minijobber und Auswärtstätigkeit
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02.11.2010, 11:30
Beitrag: #1
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Minijobber und Auswärtstätigkeit
Hallo Kollegen,
Ihr wisst ja, - Lohn ist nicht so mein Ding... Bin zwar momentan 1 Woche in "Urlaub" in Pisa, habe aber einer Mandantin zugesagt, von hier aus Ihre Löhne abzurechnen. (Gerechnet hatte ich mit 10 Minuten Aufwand für 3 Minijobber, - aber jetzt kommt sie mit einem Sonderproblem daher ![]() Sie möchte einer Aushilfe Fahrgeld für Auswärtstätigkeiten zahlen. Die Aushilfe soll für jeden gefahrenen Kilometer über dem 41. km pro Einsatztag 0,20 ¤ erhalten. Damit komme ich aber über die 400-¤-Grenze. Jetzt habe ich soweit möglich von unterwegs meine Datenbanken abgefragt, aber so recht weiter komme ich nicht. Das Bayer. Landessozialgericht /L 5 KR 482/07) hat entschieden, dass Fahrtkostezuschüsse zum Überschreiten der 400-¤-Grenze führen können. Das kann man dann mittels 15%-Pauschalierung der Zuschüsse wieder vermeiden. Das Urteil erging aber zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In meinem Fall habe ich aber Auswärtstätigkeiten... Frage: Gilt das mit der Pauschalierung bei Auswärtstätigkeiten auch? Oder kann der Zuschuss bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, ohne, dass die 400-¤-Grenze in Gefahr gerät? Danke für´s kurze Mitdenken und mille grazie von unterwegs, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Minijobber und Auswärtstätigkeit - Catja - 02.11.2010 11:30
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Catja - 02.11.2010, 12:16
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Opa - 02.11.2010, 14:06
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Catja - 02.11.2010, 14:25
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - zaunkönig - 02.11.2010, 17:08
RE: Minijobber und Auswärtstätigkeit - Opa - 02.11.2010, 17:32
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