Einspruchsentscheidung nach Ablauf behördlicher Frist ohne weitere Vorwarnung
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30.10.2010, 22:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2010 22:54 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: Einspruchsentscheidung nach Ablauf behördlicher Frist ohne weitere Vorwarnung
Zitat:Die Insider vom Amt können dazu sicher aus erster Hand etwas von sich geben. Dazu habe ich mich bereits im anderen Thread geäußert. Zitat:Das FA hat nicht gefragt, was das denn für Aufwendungen wären, die ich noch einbringen möchte. Insofern ist die Ermittlung sachlich nicht zu Ende geführt worden. Die Aufgabe des FA ist es nicht, den Begründungen hinterher zu laufen. Du scheinst die Sache wirklich aus dem falschen Blickwinkel heraus zu betrachen. Du bist es, der was vom FA will - nämlich eine Änderung des Bescheides. Es liegt ganz allein an Dir, das gegenüber dem FA zu begründen. Zitat:4. Wenn <Datum> verstrichen ist, kommen nochmal 1 - 2 Erinnerungen des FA an Erledigung. Die Zeiten waren in unserem Amt mal. Es wird einmal eine Frist gesetzt zur Einreichung der Begründung und wenn dann nix kommt - Entscheidung! Einem Steuerberater muss ich nicht noch mal in einem Extra-Schreiben darauf hinweisen, dass über einen Einspruch bei Nichtvorlage der Begründung nach Aktenlage entschieden wird. Das sollte ein Berater wissen. Die Rb-Stellen haben genauso Statistikdruck wie alle anderen Dienststellen. Da kommen solche unbegründeten Einsprüche gerade Recht um die Statistik zu pimpen. Und wenns dann in die Klage geht - so what? Dann kann dort die Begründung angebracht werden, das FA ändert und die Kosten trägt der Kläger. Zig fach so erlebt, zig fach vom FG abgesegnet. Und glaub mir, beim nächsten Mal überlegen sich die Berater sehr genau, ob sie eine Frist ernst nehmen und vielleicht mal Fristverlängerung beantragen oder ob sie wieder mind. 220 ¤ an Gericht zahlen möchten. Die Mehrarbeit eines Klageverfahrens hält sich für Rb-Bearbeiter sehr in Grenzen. Das ist täglich Brot. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Einspruchsentscheidung nach Ablauf behördlicher Frist ohne weitere Vorwarnung - Schnitzer - 30.10.2010, 16:49
RE: Einspruchsentscheidung nach Ablauf behördlicher Frist ohne weitere Vorwarnung - meyer - 30.10.2010, 20:06
RE: Einspruchsentscheidung nach Ablauf behördlicher Frist ohne weitere Vorwarnung - Schnitzer - 30.10.2010, 20:57
RE: Einspruchsentscheidung nach Ablauf behördlicher Frist ohne weitere Vorwarnung - Kiharu - 30.10.2010 22:53
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