Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
30.10.2010, 20:46
Beitrag: #9
RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
meyer schrieb:@ schnitzer: Dass ein schlichter Änderungsantrag auch noch innerhalb der Klagefrist nach ergangener Einspruchsentscheidung geht, steht ausdrücklich in § 172 AO. Dadurch kann man in bestimmten Fällen ein Klageverfahren mit negativen Kostenfolgen noch vermeiden.
richtig, 172 (1) S. 1 Nr. 2 a i.V.m. S.2 - und eben S.3

meyer schrieb:Kiharu ist nur der Meinung, eine solche schlichte Änderung würde im vorliegenden Sonderfall (in dem angefochtenen Bescheid wird der VdN aufgehoben und der vorherige unter VdN stehende Bescheid war schon bestandskräftig) nicht durchgreifen, weil der Änderungsrahmen auf die Höhe der Steueränderung im letzten Bescheid (hier 0) begrenzt sei.

Und genau darüber diskutieren wir hier.
ich meine, keine Begrenzung auf 0, da die (ursprüngliche VdN-) Steuerfestsetzung nunmehr in Gestalt einer Einspruchsentscheidung vorliegt aber wg Klage offen. Änderungsrahmen reicht also m.E. über die gesamte Bandbreite des ursprünglichen Bescheides
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN - Schnitzer - 30.10.2010 20:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation