Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
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30.10.2010, 18:46
Beitrag: #7
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RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
Zitat:Selten ist höchstens dass in dem Zusammenhang kein Einspruch eingelegt, sondern ein Antrag auf schlichte Änderung gestellt wird. Noch seltener sind die Fälle des schlichten Änderungsantrags nach Einspruchsentscheidung, wobei beide Fälle m. E. nur gleich beurteilt werden können. Darüber scheinen wir uns ja auch einig zu sein. Ja, diesbezüglich besteht Einigkeit. Tja und der Zeitfaktor - am WE daheim steht mir auch kein Kommentar zur Verfügung. Und die Lösung dieses abstrakten und aktuell ja für sie und mich eher theoretischen Problems hat nun wirklich kein Priorität. Aber interessant ist es allemal. Mal schauen, ob ich in der nächsten Woche diesbezüglich mal in die Kommentierung gucken kann. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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