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Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz
29.10.2010, 22:34
Beitrag: #2
RE: Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz
Verbindlichkeiten sind voll anzusetzen. Erst mit Restschuldbefreiung entfallen die Vbk., = betriebl. Vermögenszuwachs = Gewinn, entspr. Steuerstundung/erlass.
Aber bitte für die Vbk. 17er Vorsteuerberichtigung machen.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz - phönix - 29.10.2010 22:34

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