Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz
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29.10.2010, 22:34
Beitrag: #2
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RE: Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz
Verbindlichkeiten sind voll anzusetzen. Erst mit Restschuldbefreiung entfallen die Vbk., = betriebl. Vermögenszuwachs = Gewinn, entspr. Steuerstundung/erlass.
Aber bitte für die Vbk. 17er Vorsteuerberichtigung machen. schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz - Dragon - 29.10.2010, 21:40
RE: Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz - phönix - 29.10.2010 22:34
RE: Betriebsaufgabe bei gleichzeitiger Privatinsolvenz - Dragon - 30.10.2010, 10:03
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