29.10.2010, 21:40
Hallo Gemeinde,
habe folgendes Problem - bei dem ich mir wahrscheinlich nur selber im Wege stehe.
Mdt. meldet Privatinsolvenz an und gleichzeitig gibt er seine zwei Einzelunternehmen (beides EÜR) auf.
Ich also zwei Überleitungsrechnungen von EÜR-> Bilanz veranstaltet - wegen Betriebsaufgabe.
Ergibt beim ersten EU einen kleinen Gewinn (~1.000 ¤).
Und bei dem anderen ein fettes Minus (derzeitiger Stand Verlust >100.000) - war wohl auch der Grund der Privatinsolvenz
.
Habe nun in dieser (zweiten) Überleitungsrechnung die Forderungen wie sie wohl noch werthaltig sind mit ca. 30% des Nennwertes erfasst, (dieses Unternehmen hat ebenfalls Insolvenz angemeldet). Hoffe das ist so in Ordnung.
Die Verbindlichkeiten sind um ein vielfaches höher - aber wie hoch muss der Ansatz hier sein? Habe bisher nur eine Aufstellung des Inso-Verwalters über die Liste der gesamten gegen unseren Mdt. gerichteten Forderungen (FA, KK Lieferanten) erhalten. Auf diesen ist bereits vermerkt inwiefern sie bestritten usw. und somit letztlich noch "offen" sind.
Muss ich in der Abschlussbilanz (Überleitung) irgendeine eventuelle Quote berücksichtigen? Es gibt keine Quote - mir zumindest nicht bekannt.
Kann mir jemand sagen, ob ich die offenen Verbindlichkeiten aus der zweiten Überleitung voll ansetzen kann? Bin mir da leider totel unsicher.
Danke schon mal für Euren Input.
habe folgendes Problem - bei dem ich mir wahrscheinlich nur selber im Wege stehe.
Mdt. meldet Privatinsolvenz an und gleichzeitig gibt er seine zwei Einzelunternehmen (beides EÜR) auf.
Ich also zwei Überleitungsrechnungen von EÜR-> Bilanz veranstaltet - wegen Betriebsaufgabe.
Ergibt beim ersten EU einen kleinen Gewinn (~1.000 ¤).
Und bei dem anderen ein fettes Minus (derzeitiger Stand Verlust >100.000) - war wohl auch der Grund der Privatinsolvenz

Habe nun in dieser (zweiten) Überleitungsrechnung die Forderungen wie sie wohl noch werthaltig sind mit ca. 30% des Nennwertes erfasst, (dieses Unternehmen hat ebenfalls Insolvenz angemeldet). Hoffe das ist so in Ordnung.
Die Verbindlichkeiten sind um ein vielfaches höher - aber wie hoch muss der Ansatz hier sein? Habe bisher nur eine Aufstellung des Inso-Verwalters über die Liste der gesamten gegen unseren Mdt. gerichteten Forderungen (FA, KK Lieferanten) erhalten. Auf diesen ist bereits vermerkt inwiefern sie bestritten usw. und somit letztlich noch "offen" sind.
Muss ich in der Abschlussbilanz (Überleitung) irgendeine eventuelle Quote berücksichtigen? Es gibt keine Quote - mir zumindest nicht bekannt.
Kann mir jemand sagen, ob ich die offenen Verbindlichkeiten aus der zweiten Überleitung voll ansetzen kann? Bin mir da leider totel unsicher.
Danke schon mal für Euren Input.