"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
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22.10.2010, 19:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 19:21 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
Kiharu schrieb:Ich bin mir nicht sicher, dass dieses Bewusstsein auch in anderen BL besteht. Falls Sie also in Ihrem Fall mal was nachschieben wollen und das FA meint, dass der Einspruch spätestens mit der Allgemeinverfügung erledigt ist, dann melden Sie sich nochmal hier. Danke für die Info i. S. Allgemeinverfügung. RV war auch ein Thema (Grund 3, hatte ich nicht extra erwähnt, da nicht weiter von Relevanz), muss wohl ein Einspruch noch vor den allgemeinen Vorläufigkeitsvermerken gewesen sein. Stimmt, auch dazu wurde zur Abhilfe einfach der Vorläufigkeitsvermerk ohne vorherige Rückfrage (mit einer kurzen Erläuterung im Bescheid) aufgenommen. Andere FÄ fragen vorher nach Einverständnis der Erledigung auf diese Weise an. |
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"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 12:32
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010, 12:38
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 18:39
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010, 19:02
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010 19:19
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