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"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
22.10.2010, 12:38
Beitrag: #2
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
Zitat:Gegenmeinungen?

Nein. Diese Vorgehensweise wird von einigen FÄ (vornehmlich in Bayern) bevorzugt, ist AO-rechtlich jedoch völlig falsch.

Mit dem Änderungsbescheid haben Sie lediglich einen neuen Gegenstand eines noch laufenden Einspruchsverfahrens. Mehr nicht!

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010 12:38

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