"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
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22.10.2010, 12:38
Beitrag: #2
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RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
Zitat:Gegenmeinungen? Nein. Diese Vorgehensweise wird von einigen FÄ (vornehmlich in Bayern) bevorzugt, ist AO-rechtlich jedoch völlig falsch. Mit dem Änderungsbescheid haben Sie lediglich einen neuen Gegenstand eines noch laufenden Einspruchsverfahrens. Mehr nicht! Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 12:32
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010 12:38
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 18:39
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010, 19:02
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 19:19
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