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Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
20.10.2010, 10:44
Beitrag: #14
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
showbee schrieb:
Kiharu schrieb:Und was die Rechtsfrage bei der Ehefrau angeht - warum soll ich hier als Einzige für die Rechtsfortbildung sorgen? Nur Mut - klagen tut nicht weh Big Grin

Ne, das bleibt dem Kostentenor vorbehalten... ;-)

Eben deshalb kann klagen doch weh tun ...

Grundsätzlich machen mir solche Sachen durchaus Spaß.

Probleme sind bei solchen Sachen, dass die (zum Teil vom Umfang her nur schwer prognostizierbar) relativ viel Zeit binden und ich so schon überlastet bin.

Abgesehen davon sind ein Großteil der Rechtsbehelfssachen honorartechnisch nicht besonders attraktiv, es sei denn, es ist möglich, den Aufwand bei größeren Mandaten irgendwie anderweitig abzurechnen oder man trifft eine Honorarvereinbarung.
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RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - meyer - 20.10.2010 10:44

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