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Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
19.10.2010, 18:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2010 18:52 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
kiharu schrieb:Ihnen ist Recht zu geben, dass dieser Fall dort nicht aufgeführt wird. Jedoch entspricht nach meinem Verständnis die Aufhebung der Zusammenveranlagung wegen Wechsels zur getrennten Veranlagung einer Ersetzung im Sinne des § 365 Abs. 3 AO.

Wenn das mal kein lupenreines Amtsdeutsch ist ...


Hier jetzt das vorläufige Ergebnis der telefonischen Abstimmung mit dem FA:

Ihre Kollegin will die getrennte Veranlagung durchführen und dann den Bescheid der Ehefrau "zum Gegenstand des Verfahrens machen". Abgesehen von der Wortwahl entspricht das Ihrer Version. Wobei Ihre Ausführungen, wonach der Bescheid automatisch Gegenstand des Verfahrens wird, natürlich exakter waren.

Da die Dame sehr überzeugt klang, scheint es so zu sein, als wäre das nicht ihr erster Fall.
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RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - meyer - 19.10.2010 18:51

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