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Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
16.10.2010, 14:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2010 14:22 von meyer.)
Beitrag: #3
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Besten Dank für die (erhoffte) Antwort. Das ist auch ein Punkt, bei dem ich nicht ganz sicher bin. Daher ist auch das mit ein Anlass für den Beitrag gewesen.

Ich habe jetzt auch mal in drei Kommentierungen zu § 365 AO (Schwarz, Tipke/Kruse und H/H/S geschaut. In keinem wird aber dieser Fall konkret genannt, wenn ich auf die Schnelle nichts übersehen habe.

Ich bin auch nach wie vor nicht sicher, dass es sich wirklich um einen Fall der Ersetzung handelt (aber auch nicht vom Gegenteil überzeugt). Immerhin handelt es sich ja um ein komplett neues Veranlagungsverfahren.

Praktisch werde ich ohnehin erstmal die RB-Sachbearbeiterin fragen, wie sie das sieht, bzw. auf welche Vorgehensweise man sich verständigen kann.
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RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - meyer - 16.10.2010 14:21

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