Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
16.10.2010, 09:09
Beitrag: #2
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Zitat:Es dürfte doch wohl nicht möglich sein, dass in dem Fall der Bescheid der Ehefrau Gegenstand des Einspruchsverfahrens wird, da es ja zu einer Aufhebung des ZV-Bescheides kommt?

Doch, genau das wird passieren. Ich hab zwar derzeit keine Kommentare zu Hand aber ich bin mir da ziemlich sicher. M.E. dürfte man dazu in den einschlägigen Kommentaren was finden. Ich versuchs aber mal anhand der AO zu erläutern.

§ 365 Abs. 3 AO besagt klar und deutlich:
Zitat:Wird der angefochtene Verwaltungsakt geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

Beim Wechsel der Veranlagungsart wird die Zusammenveranlagung aufgehoben (in der Regel nach § 172 AO) und durch die getrennte Veranlagung ersetzt. Da Ihr Einspruchsbegehren sich ja nicht nur auf die Veranlagungsart bezieht, wird Ihrem Einspruchsbegehren durch den Wechsel der Veranlagungsart nicht vollumfänglich entsprochen. Um die Ef mit der Aufhebung der Zusammenveranlagung und Durchführung der getrennten Veranlagung nicht aus dem Einspruchsverfahren zu drängen, denn genaus das würde passieren, erfasst § 365 Abs. 3 AO auch die Fälle, in denen angefochtene Bescheide durch andere ersetzt werden.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die einschlägigen Kommentare dazu äussern. Vor Jahren wurde genau dieses Problem mal im Kollegenkreis aus gegebenen Anlass diskutiert. Soweit ich das noch in Erinnerung habe, fand sich die Lösung mit obigen Ergebnis jedoch sehr schnell.

Sofern ich mit meinen Ausführungen richtig liege, dürfte sich damit Ihr Kostenproblem erledigt haben und für eine Sprungklage kein Raum bestehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - Kiharu - 16.10.2010 09:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation