K�St nach Verlusten
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05.10.2010, 16:04
Beitrag: #7
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RE: K�St nach Verlusten
� 58b ist ja wieder interessant. Der war mir auch durchgerutscht. Resultat der Kurzrecherche:
Nach dem Baumbach/Hueck soll 58b die Verwendung von freien Mitteln nur im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kapitalherabsetzung und der damit im Zusammenhang stehenden Aufl�sung der R�cklagen regeln (Rz 1,3). So verstehe ich jedenfalls die Kommentierung. �ber andere Aufl�sungen von R�cklagen scheint der 58b - entgegen dem reinen Gesetzestext - nichts beizutragen zu wollen. schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
K�St nach Verlusten - phönix - 04.10.2010, 12:54
RE: K�St nach Verlusten - Petz - 04.10.2010, 13:35
RE: K�St nach Verlusten - Taxman - 04.10.2010, 13:48
RE: K�St nach Verlusten - tolledeu - 04.10.2010, 14:57
RE: K�St nach Verlusten - phönix - 04.10.2010, 15:46
RE: K�St nach Verlusten - zaunkönig - 05.10.2010, 12:39
RE: K�St nach Verlusten - phönix - 05.10.2010 16:04
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