04.10.2010, 12:54
Die GmbH wurde vor 10 Jahren gegr�ndet. Die Gesellschaft realisiert 10 Jahre lang ausschlie�lich Verluste. Diese werden finanziert durch Kapitalr�cklagen, die die Gesellschafter je Jahr und nach Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zur Verf�gung stellen. Es erfolgen regelm��ig Beschl�sse der Gesellschafter �ber die Einzahlung der Kapitalr�cklagen. In den Jahren 2009 und 2010 erzielt die Gesellschaft erstmalig einen Gewinn von je � 1 Mio., vortragsf�hige Verluste wie auch Kapitalr�cklage � 4 Mio.
Aus dem Gewinn k�nnen sich ja eigentlich keine Steuern ergeben wegen den festgestellten vortragsf. Verlusten.
Spricht etwas dagegen, die in der Gesellschaft nunmehr vorhandene Liquidit�t von � 2 Mio. �ber einen Beschluss �ber die Herabsetzung der Kapitalr�cklage zu "entnehmen"? Kann das irgendwelche Steuern ausl�sen? Ich habe versucht dies bei Datev zu reproduzieren, komme aber auf keine Probleme.
Irgendwie habe ich ein "schlechtes Gef�hl". Da war doch mal was ... Habe ich hier nur ein schlechtes Gef�hl oder gibt es echte Fallstricke?
Vielen Dank f�r Eure Hilfe
Aus dem Gewinn k�nnen sich ja eigentlich keine Steuern ergeben wegen den festgestellten vortragsf. Verlusten.
Spricht etwas dagegen, die in der Gesellschaft nunmehr vorhandene Liquidit�t von � 2 Mio. �ber einen Beschluss �ber die Herabsetzung der Kapitalr�cklage zu "entnehmen"? Kann das irgendwelche Steuern ausl�sen? Ich habe versucht dies bei Datev zu reproduzieren, komme aber auf keine Probleme.
Irgendwie habe ich ein "schlechtes Gef�hl". Da war doch mal was ... Habe ich hier nur ein schlechtes Gef�hl oder gibt es echte Fallstricke?
Vielen Dank f�r Eure Hilfe