04.10.2010, 12:54
Die GmbH wurde vor 10 Jahren gegründet. Die Gesellschaft realisiert 10 Jahre lang ausschließlich Verluste. Diese werden finanziert durch Kapitalrücklagen, die die Gesellschafter je Jahr und nach Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Es erfolgen regelmäßig Beschlüsse der Gesellschafter über die Einzahlung der Kapitalrücklagen. In den Jahren 2009 und 2010 erzielt die Gesellschaft erstmalig einen Gewinn von je ¤ 1 Mio., vortragsfähige Verluste wie auch Kapitalrücklage ¤ 4 Mio.
Aus dem Gewinn können sich ja eigentlich keine Steuern ergeben wegen den festgestellten vortragsf. Verlusten.
Spricht etwas dagegen, die in der Gesellschaft nunmehr vorhandene Liquidität von ¤ 2 Mio. über einen Beschluss über die Herabsetzung der Kapitalrücklage zu "entnehmen"? Kann das irgendwelche Steuern auslösen? Ich habe versucht dies bei Datev zu reproduzieren, komme aber auf keine Probleme.
Irgendwie habe ich ein "schlechtes Gefühl". Da war doch mal was ... Habe ich hier nur ein schlechtes Gefühl oder gibt es echte Fallstricke?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Aus dem Gewinn können sich ja eigentlich keine Steuern ergeben wegen den festgestellten vortragsf. Verlusten.
Spricht etwas dagegen, die in der Gesellschaft nunmehr vorhandene Liquidität von ¤ 2 Mio. über einen Beschluss über die Herabsetzung der Kapitalrücklage zu "entnehmen"? Kann das irgendwelche Steuern auslösen? Ich habe versucht dies bei Datev zu reproduzieren, komme aber auf keine Probleme.
Irgendwie habe ich ein "schlechtes Gefühl". Da war doch mal was ... Habe ich hier nur ein schlechtes Gefühl oder gibt es echte Fallstricke?
Vielen Dank für Eure Hilfe