KöSt nach Verlusten
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04.10.2010, 14:57
Beitrag: #4
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RE: KöSt nach Verlusten
Genau § 17 (4) EStG ist zu beachten. Insbesondere die Wertfindung bürgt ein großen Streitpotiential. Vielleicht hilft Dir ein alter Link hier weiter: hier
LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
KöSt nach Verlusten - phönix - 04.10.2010, 12:54
RE: KöSt nach Verlusten - Petz - 04.10.2010, 13:35
RE: KöSt nach Verlusten - Taxman - 04.10.2010, 13:48
RE: KöSt nach Verlusten - tolledeu - 04.10.2010 14:57
RE: KöSt nach Verlusten - phönix - 04.10.2010, 15:46
RE: KöSt nach Verlusten - zaunkönig - 05.10.2010, 12:39
RE: KöSt nach Verlusten - phönix - 05.10.2010, 16:04
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