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Anlage U Berechnung
28.09.2010, 11:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.09.2010 11:33 von showbee.)
Beitrag: #2
RE: Anlage U Berechnung
Seinerzeit im alten DATEV (MS-DOS version noch), war es möglich. Man musste nur die Eheleute auch nach der Scheidung beide im Programm haben und die Unterhaltszahlungen eingeben, dann kam der Hinweisdruck ob Anlage U ja oder nein.

EDIT: Wie gesagt, uralte Erfahrungen mit Software von 2000/2001 für Veranlagungen 1999/2000? Hatte da einen Fall als Azubi, aber an den erinnere ich mich zu gut, weil hier der Ehemann (wider allen Erwartungen) zu Hause blieb und die Frau nach der Scheidung kräftig Geld ranschaffte...
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Anlage U Berechnung - Petz - 28.09.2010, 09:54
RE: Anlage U Berechnung - showbee - 28.09.2010 11:31
RE: Anlage U Berechnung - Opa - 28.09.2010, 12:22
RE: Anlage U Berechnung - meyer - 28.09.2010, 14:14
RE: Anlage U Berechnung - phönix - 28.09.2010, 14:15
RE: Anlage U Berechnung - Opa - 28.09.2010, 13:45
RE: Anlage U Berechnung - Petz - 28.09.2010, 15:26

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