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Spaltung §§ 123 ff UmwG
04.09.2007, 11:12
Beitrag: #9
RE: Spaltung §§ 123 ff UmwG
Sorry, ich hab Deine neue Antwort total übersehen....

Die Verbindlichkeiten gehören alle zum TB II.
TB I ist eine Beteiligung an einer GmbH & Co KG, dieser sind keinerlei Verbindlichkeiten zuzuordnen. Bleiben also bei der A-GmbH!

Die Verteilung mit dem Stammkapital habe ich so in einer Unterlage zur Steuerberaterprüfung gefunden. Das Stammkapital wird ja durch den Gründungsvertrag bestimmt, und beträgt in meinem Fall 25.
Anteiliges Stammkapital (1:3) wäre hier aber 45. Also müssen 20 in die RL bzw stl Einlagekto. Oder?

Zitat:Allerdings folgende Berechnung: 180 abzüglich 25 für Stammk. A abzüglich 25 Stammk. B = 130 Rest Einlagekonto

Ich denke hier müssen wir noch die 20 abziehen, die ja bei B noch in die RL/stl Einlagekto gehen...?!

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LG
Clematis
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Spaltung §§ 123 ff UmwG - Clematis - 27.08.2007, 11:12
RE: Spaltung §§ 123 ff UmwG - Clematis - 04.09.2007 11:12

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