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Ablehnung Feststellung der Nichtigkeit bei Streit um Bekanntgabemangel
25.09.2010, 11:19
Beitrag: #3
RE: Ablehnung Feststellung der Nichtigkeit bei Streit um Bekanntgabemangel
Zunächst muss ich zaunkönig Recht geben, dass ich nach der Vorgeschichte nicht verstehe, warum man hier noch weitere Verfahren mit dem FA anstrengen möchte.

Wenn es wirklich um die Wurst geht, sprich vieles davon abhängt, dann hop hop zum FG Wink

Darüber hinaus scheints mir, dass sie ob der späten Stunde, einiges durcheinander gebracht haben.

Zunächst muss man unterscheiden zwischen Nichtigkeit und Bekanntgabe. Sie vermischen das ein wenig in dem Sie schreiben, dass wegen falschem Inhaltsadressaten keine wirksame Bekanntgabe vorliegt. Dies ist jedoch nicht richtig. Falscher Inhaltsadressat = absoluter Nichtigkeitsgrund. Auf eine irgendwie geartete Bekanntgabe kommt es dann nicht mehr an (lesenswert Urt.; FG Köln 23.6.2004, 13 K 4261/00; SIS 06 06 18 - vom BFH im Nachgang bestätigt).

Also kann es nur um die Nichtigkeit beider Verwaltungsakte gehen, die Bekanntgabe kann aussen vor bleiben.

Zitat:Folge kann doch nur sein: Entweder ist alles mangels Bekanntgabe unwirksam (also auch die Ablehnung) oder es war schon der ursprüngliche Bescheid wirksam bekannt gegeben. Insofern würde ein "vorsorglicher Einspruch" namens des vermeintlich nicht mehr existenten Steuersubjektes gegen die Ablehnung im Grunde keinen Sinn machen. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

zu 1. Wenn sie Bekanntgabe gegen Nichtigkeit tauschen, stimme ich ihnen zu. Entweder bei sind nichtig oder eben nicht.

zu 2. Entweder man ist tot (dann kann der "tote" Rechtvorgänger auch keinen vorsorglichen Einspruch einlegen) oder man ist nicht tot, dann sehe ich aber auch keine Nichtigkeit. Ergo macht ein Einspruch eines toten Rechtsvorgängers auch keinen Sinn.

Zitat:Mein Lösungsansatz 1 des Problems im Moment: Ich lege namens des (unserer Ansicht nach Rechtsnachfolgers) als solchem, der ggf. beschwert sein könnte (§ 350 AO) Einspruch ein.

Einleuchten will mir aber auch das nicht so richtig, da im Fall des Bekanntgabemangels ja gegenüber dem Rechtsnachfolger auch nichts passiert.

Grundsätzlich kann man Einspruch gegen nichtige oder Scheinverwaltungsakte einlegen (Statthaftigkeit gegeben). Nur woraus ergibt sich für den Nicht-Inhaltsadressaten (sprich Rechtsnachfolger) eine Beschwer? In welcher Form ist er belastet durch einen Verwaltungsakt, der ihn gar nicht betrifft? Dies könnte auch nur den ersten VA betreffen.

Hinsichtlich der Ablehnung des Antrages auf Feststellung der Nichtigkeit (als zweiten VA), welcher als Inhaltsadressat ja wieder den Rechtsvorgänger ausweist, wurde m.E. noch gar keine (wirksame) Entscheidung getroffen. Wenn A einen Antrag stellt und die Entscheidung weist B als Inhaltsadressaten aus, dann hat A doch noch gar keine Entscheidung über seinen Antrag erhalten?

Zitat:Hätte das Amt nicht den Ablehnungsbescheid an den vermeintlichen Rechtsnachfolger richten müssen (der als Gesellschaft existiert, nur ist streitig, ob er Rechtsnachfolger ist), um mit der Ablehnung der Nichtigkeitsfeststellung irgend etwas zu bewirken?

Siehe oben. M. E. wurde über den Antrag noch gar gar nicht entschieden.

Zitat:Das ist meine 2. (bevorzugte) Alternative: Das Amt darauf hinzuweisen, dass zumindest die Ablehnung an den "Rechtsnachfolger" zu richten ist nur damit eine Rechtswirkung entfalten kann.

Ich würde mal dezent nachfragen, wann mit einer Entscheidung gegenüber dem Rechtsnachfolger, welcher ja Antragsteller war, zu rechnen ist. Man könnte ja auch noch Ausführungen dazu machen, dass man die Entscheidung für den Rechtsvorgänger wiederum als nichtig und damit unwirksam betrachten, jedoch dürfte das nicht zielführend sein.

Stellt sich mir noch die Frage, was Sie denn machen wollen, wenn sie eine "richtige" Ablehnung in den Händen haben? Inwiefern bringt es Sie in der Sache weiter? Der Weg zum FG steht Ihnen ja auch ohne offen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Ablehnung Feststellung der Nichtigkeit bei Streit um Bekanntgabemangel - Kiharu - 25.09.2010 11:19

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