AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
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10.09.2010, 08:12
Beitrag: #19
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo nochmal,
wie würde der Fall aussehen bei folgender Abwandlung: Person X ist beherrschender GmbH-Geschäftsführer der GmbH Y. Person X vermietet wesentliche Betriebsgrundlagen (Grundstück) an die GmbH Y. Es kommt zur Betriebsaufspaltung und USt-Organschaft. Der Organträger wäre dann Person X. Die GmbH Y hat keine Büroräume sondern nur Verkaufsfläche (vermietet von X), so dass X entschließt ein Arbeitszimmer bei sich zu Hause einzurichten damit er als Geschäftsführer die Büroarbeiten erledigen kann. Ist das Arbeitszimmer dann nicht auch BV oder ist es möglich es in der Anlage N zu erklären? Für mich hört sich das nach unentgelticher Nutzungs an, die bei einer Betriebsaufspaltung nicht von Bedeutung ist und somit ebenfalls BV darstellt. letze Frage versprochen ![]() Grüße =) |
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