Rücknahme Einspruch
|
09.09.2010, 19:25
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Rücknahme Einspruch
Nein, Wiedereinsetzung ermöglich in der W.E.Frist die Nachholung der versäumten Handlung. Eine neue Frist wird nicht in Gang gesetzt, das gibt's nur bei Zahlungsverjährung und einer Unterbrechungshandlung.
|
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Rücknahme Einspruch - Cloud - 09.09.2010, 17:08
RE: Rücknahme Einspruch - Opa - 09.09.2010, 17:47
RE: Rücknahme Einspruch - Cloud - 09.09.2010, 18:16
RE: Rücknahme Einspruch - showbee - 09.09.2010 19:25
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste