09.09.2010, 17:08
Hallo,
folgender Fall:
Person X bringt Bescheid nach Einspruchsfrist ins Büro. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und lege zeitgleich Einspruch am 16.08.2010 ein. Mit Schreiben vom 20.08.2010 wird mir die Wiedereinsetzung gewährt und gleichzeitig empfohlen den Einspruch zurück zu nehmen da keine Aussicht auf Erfolg besteht(dieser Standardsatz). Die Rücknahme des Einspruchs erfolgt am 06.09.2010. Dies war leider ein Fehler und nun möchte ich die Rücknahme rückwirkend machen bzw. erneut Einspruch einlegen.
Ist dies möglich?? Habe ich erneut die Einspruchsfrist aufgrund der Wiedereinsetzung oder kann ich nur "die versäumte Handlung" nachholen??
Grüße =)
folgender Fall:
Person X bringt Bescheid nach Einspruchsfrist ins Büro. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und lege zeitgleich Einspruch am 16.08.2010 ein. Mit Schreiben vom 20.08.2010 wird mir die Wiedereinsetzung gewährt und gleichzeitig empfohlen den Einspruch zurück zu nehmen da keine Aussicht auf Erfolg besteht(dieser Standardsatz). Die Rücknahme des Einspruchs erfolgt am 06.09.2010. Dies war leider ein Fehler und nun möchte ich die Rücknahme rückwirkend machen bzw. erneut Einspruch einlegen.
Ist dies möglich?? Habe ich erneut die Einspruchsfrist aufgrund der Wiedereinsetzung oder kann ich nur "die versäumte Handlung" nachholen??
Grüße =)