09.09.2010, 17:08
Hallo,
folgender Fall:
Person X bringt Bescheid nach Einspruchsfrist ins B�ro. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und lege zeitgleich Einspruch am 16.08.2010 ein. Mit Schreiben vom 20.08.2010 wird mir die Wiedereinsetzung gew�hrt und gleichzeitig empfohlen den Einspruch zur�ck zu nehmen da keine Aussicht auf Erfolg besteht(dieser Standardsatz). Die R�cknahme des Einspruchs erfolgt am 06.09.2010. Dies war leider ein Fehler und nun m�chte ich die R�cknahme r�ckwirkend machen bzw. erneut Einspruch einlegen.
Ist dies m�glich?? Habe ich erneut die Einspruchsfrist aufgrund der Wiedereinsetzung oder kann ich nur "die vers�umte Handlung" nachholen??
Gr��e =)
folgender Fall:
Person X bringt Bescheid nach Einspruchsfrist ins B�ro. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und lege zeitgleich Einspruch am 16.08.2010 ein. Mit Schreiben vom 20.08.2010 wird mir die Wiedereinsetzung gew�hrt und gleichzeitig empfohlen den Einspruch zur�ck zu nehmen da keine Aussicht auf Erfolg besteht(dieser Standardsatz). Die R�cknahme des Einspruchs erfolgt am 06.09.2010. Dies war leider ein Fehler und nun m�chte ich die R�cknahme r�ckwirkend machen bzw. erneut Einspruch einlegen.
Ist dies m�glich?? Habe ich erneut die Einspruchsfrist aufgrund der Wiedereinsetzung oder kann ich nur "die vers�umte Handlung" nachholen??
Gr��e =)