Steuerberater

Normale Version: R�cknahme Einspruch
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Hallo,

folgender Fall:

Person X bringt Bescheid nach Einspruchsfrist ins B�ro. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und lege zeitgleich Einspruch am 16.08.2010 ein. Mit Schreiben vom 20.08.2010 wird mir die Wiedereinsetzung gew�hrt und gleichzeitig empfohlen den Einspruch zur�ck zu nehmen da keine Aussicht auf Erfolg besteht(dieser Standardsatz). Die R�cknahme des Einspruchs erfolgt am 06.09.2010. Dies war leider ein Fehler und nun m�chte ich die R�cknahme r�ckwirkend machen bzw. erneut Einspruch einlegen.

Ist dies m�glich?? Habe ich erneut die Einspruchsfrist aufgrund der Wiedereinsetzung oder kann ich nur "die vers�umte Handlung" nachholen??

Gr��e =)
Zitat:Die R�cknahme des Einspruchs erfolgt am 06.09.2010. Dies war leider ein Fehler und nun m�chte ich die R�cknahme r�ckwirkend machen bzw. erneut Einspruch einlegen.
Sehe ich keine M�glichkeiten.
Hallo,

schade das man innerhalb bei der regul�ren Einspruchsfrist erneut Einspurch legen kann aber bei der Wiedereinsetzung nicht (innerhalb der 1 Monatigen Antragsfrist) dies nicht m�glich ist =(
Nein, Wiedereinsetzung erm�glich in der W.E.Frist die Nachholung der vers�umten Handlung. Eine neue Frist wird nicht in Gang gesetzt, das gibt's nur bei Zahlungsverj�hrung und einer Unterbrechungshandlung.
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