Kleinlich???
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07.09.2010, 22:02
Beitrag: #2
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RE: Kleinlich???
Hi,
aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB für den gemeindlichen GewStB ist, wüsste ich hier nicht, worauf du dich stützen willst. Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht... Gruß, showbee |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kleinlich??? - frankts - 07.09.2010, 20:46
RE: Kleinlich??? - showbee - 07.09.2010 22:02
RE: Kleinlich??? - frankts - 08.09.2010, 07:37
RE: Kleinlich??? - Petz - 08.09.2010, 07:12
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