Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
02.09.2010, 11:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2010 11:57 von Cloud.)
Beitrag: #18
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,

nach langer Suche was im Haufe gefunden(falls jemand interessiert):

3 Fälle des Miteigentums

Gehört das Grundstück den Ehegatten gemeinsam, nutzt aber einer von ihnen bestimmte Räume allein für seine beruflichen Zwecke, kann er nach der Entscheidung die Gebäude-AfA zu 100 % als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen. Voraussetzung ist, dass der Miteigentumsanteil des Nutzenden mindestens so groß ist wie der Anteil der beruflich genutzten Räume.
Praxis-Beispiel

Miteigentumsanteil

Nutzt der Ehemann 60 % des Grundstücks beruflich, muss sein Miteigentumsanteil mindestens 60 % erreichen, wenn er die volle Gebäude-AfA in Anspruch nehmen will. Ist er nur zur Hälfte beteiligt, gehen die Abschreibungen für 10 % des Gebäudes verloren, falls er nicht entweder

* die Kosten zu mehr als 50 % getragen (und damit einen Baukostenzuschuss geleistet) hat oder
* ein Mietvertrag abgeschlossen und durchgeführt worden ist.

Für das Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers entspricht diese Lösung der früheren Rechtsprechung. Da das Arbeitszimmer hier nicht zu einem Betriebsvermögen gehört, erwachsen insoweit keine Probleme. Bei gewerblich genutzten Räumen hat man früher nur den Miteigentumsanteil des nutzenden Ehegatten aktiviert. In dem obigen Beispiel waren das 30 % (50 % Miteigentumsanteil bei einem Anteil beruflicher Nutzung von 60 %) des Grundstücks.

Die Entscheidung des Großen Senats, die keine schlüssige rechtliche Begründung liefert, wird allgemein dahingehend verstanden, dass jetzt der gesamte gewerblich genutzte Grundstücksteil aktiviert werden muss bzw. darf, teilweise unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Eigentums, teilweise wegen der Übernahme der Kosten wie ein materielles Wirtschaftsgut, das bilanzmäßig wie ein Gebäude zu behandeln ist. Probleme erwachsen hieraus, wenn das Grundstück später veräußert oder die gewerbliche/freiberufliche Nutzung beendet wird. Weder die Beschlüsse des Großen Senats noch die spätere Rechtsprechung haben die Frage geklärt, ob deshalb die stillen Reserven des gesamten gewerblich/freiberuflich genutzten Grundstücksteils versteuert werden müssen.

Bei der Unsicherheit der Rechtslage sollten die Steuerpflichtigen entsprechende Bescheide nicht hinnehmen, sondern mit Einspruch und ggf. Klage anfechten.

Ungeklärt ist, mit welchen Werten nach der Änderung der Rechtsprechung der bisher nicht aktivierte Teil der gewerblich/freiberuflich genutzten Räume einzubuchen war und ob ggf. die höhere lineare AfA für gewerblich/freiberuflich genutzte Gebäude nachgeholt werden kann.

Diese Rechtsunsicherheit erschwert auch Gestaltungsüberlegungen. Nur in den Fällen des Alleineigentums steht die rechtliche Behandlung weitgehend fest.


Allerdings schade, dass es nicht eindeutig ist.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte - Cloud - 02.09.2010 11:56

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation