AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
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01.09.2010, 09:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2010 09:25 von Cloud.)
Beitrag: #12
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo Eisvogel,
das was du zitierst, war ja meine Eingangsfrage...allerdings geht dort nur um Herstellungskosten: zitat: VI. Der Große Senat entscheidet wie folgt: Hat ein Steuerpflichtiger Herstellungskosten für ein im Miteigentum stehendes Wirtschaftsgut getragen und darf er das Wirtschaftsgut für seine betrieblichen Zwecke ohne Entgelt nutzen, so kann er diese Herstellungskosten als eigenen Aufwand durch Absetzungen für Abnutzung (ggf. auch durch erhöhte Absetzungen) als Betriebsausgaben abziehen. Grüße =) |
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