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AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
01.09.2010, 09:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2010 09:25 von Cloud.)
Beitrag: #12
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo Eisvogel,

das was du zitierst, war ja meine Eingangsfrage...allerdings geht dort nur um Herstellungskosten:

zitat:
VI. Der Große Senat entscheidet wie folgt:

Hat ein Steuerpflichtiger Herstellungskosten für ein im

Miteigentum stehendes Wirtschaftsgut getragen und darf er

das Wirtschaftsgut für seine betrieblichen Zwecke ohne

Entgelt nutzen, so kann er diese Herstellungskosten als

eigenen Aufwand durch Absetzungen für Abnutzung (ggf. auch

durch erhöhte Absetzungen) als Betriebsausgaben abziehen.

Grüße =)
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte - Cloud - 01.09.2010 09:23

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