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AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
31.08.2010, 20:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010 20:17 von Cloud.)
Beitrag: #4
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,

taxman hat den richtigen Hinweis gegeben...man kann nur die hälftige AfA des Gebäudeteils vom Büro geltend machen. Möglichkeit wäre es im PV zulassen, wenn der Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20500 EUR beträgt(Stichwort AZ) oder Mietvertrag über die andere Hälfte xD.

Grüße
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte - Cloud - 31.08.2010 20:03

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