Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
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20.08.2010, 12:21
Beitrag: #3
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RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
Hallo,
in aller Regel sind geringwertige Wirtschaftsgüter, jedes für sich selbständig bewertbar. Allerdings sind seit dem 01.01.2008 selbständig bewertbare aber eben nicht selbständig benutzbare Wirtschaftsgüter einheitlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen und abzuschreiben. Für Mobiliar gilt: Möbel, die in besonderer Weise der Ausstattung der Räume angepasst sind und besonders für diesen Zweck angefertigt wurden oder wegen ihrer konstruktiven Eigenart als Einheit in Erscheinung treten, bilden ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Frage die sich hier stellt: Sind die einzelnen Sitzgruppierungen in ihrer Anordnung und Funktionalität so ausgelegt, dass man sie nicht mehr selbständig nutzen kann? Das muss bejaht werden, wenn sie in irgend einer Form verbunden oder montiert sind und eine Umstellung (Vermischung) mit anderen gleichartigen Wirtschaftsgütern nicht mehr möglich ist, oder nur durch entsprechende Anpassungen möglich wird. Hier spricht durchaus etwas für diesen Umstand, allerdings ist der Sachverhalt dafür nicht ausreichend um dies abschließend zu bewerten. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit - Oliver Thomas - 20.08.2010, 11:56
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit - tosch - 20.08.2010, 12:18
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit - zaunkönig - 20.08.2010 12:21
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit - Oliver Thomas - 20.08.2010, 12:30
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