20.08.2010, 11:56
Hallo Ihr !
Einer unserer Mandanten besitzt einen Handel für Kaffeemaschinen und Zubehör, sowie im gleichen Geschäftsraum ein Café.
Nun wurden 2009 zur Erneuerung der Einrichtung diverse Tische und Stühle gekauft. Nicht alle sind gleichartig. So entstanden diverse Sitzecken in diesem Cafe mit unterschiedlichem Ambiente. Alle einzelnen Einrichtungsgegenstände übersteigen die 150,00 EUR Grenze nicht. Allerdings stellt sich mir nun die Frage der Sachgesamtheit, nach der ich eventuell alles gemeinsam aktivieren und Abschreiben müsste.
In NWB habe ich leider kein Urteil oder sonstiges im Bezug auf die selbständige Nutzbarkeit einzelner Gaststätten/Café-Einrichtungen gefunden.
Vielleicht hat ja einer einen guten Tip parat
vielen Dank im Voraus !
Olli
Einer unserer Mandanten besitzt einen Handel für Kaffeemaschinen und Zubehör, sowie im gleichen Geschäftsraum ein Café.
Nun wurden 2009 zur Erneuerung der Einrichtung diverse Tische und Stühle gekauft. Nicht alle sind gleichartig. So entstanden diverse Sitzecken in diesem Cafe mit unterschiedlichem Ambiente. Alle einzelnen Einrichtungsgegenstände übersteigen die 150,00 EUR Grenze nicht. Allerdings stellt sich mir nun die Frage der Sachgesamtheit, nach der ich eventuell alles gemeinsam aktivieren und Abschreiben müsste.
In NWB habe ich leider kein Urteil oder sonstiges im Bezug auf die selbständige Nutzbarkeit einzelner Gaststätten/Café-Einrichtungen gefunden.
Vielleicht hat ja einer einen guten Tip parat

vielen Dank im Voraus !
Olli