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Fahrtkosten & Bewirtungskosten
09.08.2010, 19:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.2010 20:09 von Buchi.)
Beitrag: #8
RE: Fahrtkosten & Bewirtungskosten
showbee schrieb:Nö! Das ist schlicht falsch! Die USt wird ignoriert, also auch nicht umgebucht. Die vollen 119¤ der Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgabe, davon 30% nicht abzugsfähig, verbleiben also 83,30 abzf BA!

Würde ich auch sagen.

1. Schritt: VoSt ist gem. § 9b Abs. 1 EStG (Umkehrschluss) als Aufwand zusammen mit dem Nettobetrag auf das Konto "Bewirtungskosten" zu buchen

2. Schritt: Diese "Aufwendungen" sind gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG zu 30% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Am Ende wirken sich von den 19 ¤ dann 13,30 ¤ als Betriebsausgabe aus und 5,70 ¤ nicht.
Er hat also 119 ¤ Aufgewendet und kann davon 83,30 ¤ geltend machen (das sind also 70 %)

Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer hätte somit 100 ¤ Aufgewendet und kann davon 70 ¤ geltend machen (das sind auch 70%).

Am Ende kann also jeder einkommensteuerlich gleich viel geltend machen.

Gruß Buchi
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RE: Fahrtkosten & Bewirtungskosten - Buchi - 09.08.2010 19:57

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