Doppelte Haushaltsführung
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30.08.2007, 09:47
Beitrag: #2
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RE: Doppelte Haushaltsführung
Hallo
Sehe ich etwas anders. Was wäre denn, wenn der Sitz der Leiharbeitsfirma in HH wäre? Eine Leiharbeitsfirma kann keine regelm. Arbeitsstätte sein, eine Leiharbeitsfirma darf eigentlich ihre AN nur für max. 3 Monate an einen Betrieb verleihen. Daher haben die AN hier immer eine EWT. Zur Lektüre das BMF zur EWT. Viele Grüße |
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Nachrichten in diesem Thema |
Doppelte Haushaltsführung - Catja - 30.08.2007, 09:29
RE: Doppelte Haushaltsführung - Opa - 30.08.2007 09:47
RE: Doppelte Haushaltsführung - Catja - 30.08.2007, 12:09
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