30.08.2007, 09:29
Hallo Forum,
stoße gerade mal wieder an meine Denkgrenzen und bitte um kurze Hilfe:
Der verheiratete Arbeitnehmer A aus Berlin findet dort keinen Job und geht deshalb zu einer Leiharbeitsfirma in München. Diese Firma "verleiht" Ihre Arbeitnehmer gewöhnlich nur an ein einziges Großunternehmen in München; normalerweise werden die Leiharbeitnehmer nach ein paar Monaten von diesem Großunternehmen übernommen und fest angestellt.
A nimmt sich in München ein kleines Appartement und fährt jedes Wochenende an den Ort seines Lebensmittelpunktes nach Berlin zurück.
=> nach meiner Ansicht liegt hier die sonst typische Konstellation der Leiharbeitnehmer als "Einsatzwechsler" nicht vor, da der Arbeitnehmerüberlasser seine Leiharbeitnehmer eben nicht an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt.
=> DHHF: ja.
Fortsetzung des Falles:
Nach Ablauf der 3-Monatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand wird A innerhalb seiner Tätigkeit intern von dem Großunternehmen für einen Monat nach Nürnberg in eine Betriebsstätte geschickt, wo er sich in einem Hotelzimmer einquartiert.
=> Frage: Einsatzwechseltätigkeit parallel zur bereits bestehenden DHHF? => Abzug von Miete für Appartement und Hotel als WK? Wieder Verpflegungsmehraufwand?
Ich würde sagen: 3 x ja.
Grüße und Danke,
Catja
stoße gerade mal wieder an meine Denkgrenzen und bitte um kurze Hilfe:
Der verheiratete Arbeitnehmer A aus Berlin findet dort keinen Job und geht deshalb zu einer Leiharbeitsfirma in München. Diese Firma "verleiht" Ihre Arbeitnehmer gewöhnlich nur an ein einziges Großunternehmen in München; normalerweise werden die Leiharbeitnehmer nach ein paar Monaten von diesem Großunternehmen übernommen und fest angestellt.
A nimmt sich in München ein kleines Appartement und fährt jedes Wochenende an den Ort seines Lebensmittelpunktes nach Berlin zurück.
=> nach meiner Ansicht liegt hier die sonst typische Konstellation der Leiharbeitnehmer als "Einsatzwechsler" nicht vor, da der Arbeitnehmerüberlasser seine Leiharbeitnehmer eben nicht an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt.
=> DHHF: ja.
Fortsetzung des Falles:
Nach Ablauf der 3-Monatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand wird A innerhalb seiner Tätigkeit intern von dem Großunternehmen für einen Monat nach Nürnberg in eine Betriebsstätte geschickt, wo er sich in einem Hotelzimmer einquartiert.
=> Frage: Einsatzwechseltätigkeit parallel zur bereits bestehenden DHHF? => Abzug von Miete für Appartement und Hotel als WK? Wieder Verpflegungsmehraufwand?
Ich würde sagen: 3 x ja.
Grüße und Danke,
Catja