Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR
|
05.08.2010, 19:10
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR
showbee schrieb:H 6.5:Ja ist klar. Mein Fall unterscheidet sich aber insoweit, als der EÜR-ler den Zuschuss jetzt bekommt (auch ausgezahlt) und erst nächstes oder übernächstes Jahr die Anschaffung/Herstellung erfolgt. Für den Fall sieht R 6.5 Abs. 4 EStR im Jahr der Gewährung eine steuerfreie Rücklage vor. Hierauf bezieht sich meine eigentliche Frage. Wobei ich mich nach den in dem Urteil genannten Allgemeinen Grundsätzen eigentlich auf der sicheren Seite wähne (da Anschaffungskosten immer unabhängig vom Zahlungsvorgang zu berücksichtigen sind). |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR - meyer - 05.08.2010, 17:40
RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR - showbee - 05.08.2010, 17:55
RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR - meyer - 05.08.2010 19:10
RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR - Kiharu - 05.08.2010, 20:32
RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR - meyer - 07.08.2010, 16:19
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste