05.08.2010, 17:40
Eine vielleicht dumme Frage, würde mich da aber gern absichern:
Nach R 6.5 Abs. 4 EStR können Zuschüsse für die Anschaffung/Herstellung von Anlagegütern, die vor der Anschaffung/Herstellung gewährt werden, in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und dann von den AK/HK gekürzt werden.
Meine Frage: Gilt das auch für 4/3-Rechner ? Ich würde sagen, zumindest im Ergebnis ja, wenn ich mir die Grundsätze des BFH-Urteils vom 29.11.2007 - IV R 81/05 anschaue. Da ging es allerdings um einen erst später vereinnahmten Zuschuss und es war streitig, ob die Kürzung der AK/HK im Jahr der Bewilligung oder des Zuflusses zu erfolgen habe.
Gegenmeinungen ?
Nach R 6.5 Abs. 4 EStR können Zuschüsse für die Anschaffung/Herstellung von Anlagegütern, die vor der Anschaffung/Herstellung gewährt werden, in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und dann von den AK/HK gekürzt werden.
Meine Frage: Gilt das auch für 4/3-Rechner ? Ich würde sagen, zumindest im Ergebnis ja, wenn ich mir die Grundsätze des BFH-Urteils vom 29.11.2007 - IV R 81/05 anschaue. Da ging es allerdings um einen erst später vereinnahmten Zuschuss und es war streitig, ob die Kürzung der AK/HK im Jahr der Bewilligung oder des Zuflusses zu erfolgen habe.
Gegenmeinungen ?