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Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR
05.08.2010, 17:55
Beitrag: #2
RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR
H 6.5:

Zitat:Investitionszuschüsse bei Einnahmenüberschussrechnung. Erhält ein Stpfl., der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche Investitionszuschüsse, mindern diese die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der Auszahlung. Sofern der Stpfl. den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme versteuern will, muss er das entsprechende Wahlrecht ebenfalls im Jahr der Zusage ausüben (→BFH vom 29. 11. 2007 – BStBl. 2008 II S. 561).
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RE: Rücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR - showbee - 05.08.2010 17:55

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