Anlage AUS
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05.08.2010, 10:09
Beitrag: #2
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RE: Anlage AUS
Es geht nur um ausl. Verluste, richtig ?
Dann muss der Verlustvortrag durch einen Bescheid nach § 2a EStG festgestellt worden sein. Im Folgejahr ist auf der Anlage AUS in der Kz 19.810 nur der um den Verlustvortrag geminderte Gewinn einzutragen. Zudem ist im Folgejahr erneut ein Bescheid nach § 2a EStG zu erstellen, wo der vortragsfähige Verlust mit 0.- ¤ festgestellt wird. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Anlage AUS - taxpert - 05.08.2010, 09:41
RE: Anlage AUS - Petz - 05.08.2010 10:09
RE: Anlage AUS - taxpert - 05.08.2010, 11:34
RE: Anlage AUS - Petz - 06.08.2010, 17:05
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