Eigenheimzulage
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29.08.2007, 21:45
Beitrag: #70
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RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:Im Prinzip würde für den vorliegenden Fall § 130 II Nr. 4 AO die angemessene Änderungsnorm sein. Aber die ist ja wohl nicht anwendbar, wenn ich das richtig sehe. Zustimmung meinerseits: §§ 130 AO nur anwendbar, wenn kein Steuerbescheid vorliegt. Der liegt aber m.E. bei einem EigZulBescheid vor (vgl. AEAO zu § 155, Nr.4) und wegen der spezialgesetzlichen Regelungen im EigZulG bezüglich der Korrekturen ist imho auch für §§ 172 ff kein Raum... Grüße nochmal, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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