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§ 15 EStG und Gewerbeanmeldung
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29.08.2007, 21:03
Beitrag: #5
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RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung
Zur Veranschaulichung:
FA veranlagt den armen Stpfl als Einzelunternehmer. Er - bzw. dessen steuerlicher Vertreter - ist jedoch der Meinung, es liege eine sog. verdeckte bzw. faktische Mitunternehmerschaft vor. Ergo: Ihm seien nicht alle Einkünfte zuzurechnen. ![]() FA bestreitet dies und argumentiert (auch) mit Erklärungen iRd Gewerbeanmeldungen und mit Daten zur Gewerbean- und -abmeldung.
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§ 15 EStG und Gewerbeanmeldung - jurico - 28.08.2007, 16:36
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - Vorwitzig - 28.08.2007, 16:38
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - jurico - 28.08.2007, 16:41
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - Clematis - 28.08.2007, 18:18
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - jurico - 29.08.2007 21:03
RE: § 15 EStG und Gewerbeanmeldung - Clematis - 30.08.2007, 07:32
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- ist jedoch der Meinung, es liege eine sog. verdeckte bzw. faktische Mitunternehmerschaft vor. Ergo: Ihm seien nicht alle Einkünfte zuzurechnen. 

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