Höchstbetrag § 10 Abs.4
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31.07.2010, 15:39
Beitrag: #20
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
tolledeu schrieb:.....so Stiefel wieder ausgezogen, er berief sich auf ein Schreiben des BMI D II 2 - 220 797/22 vom 09.10.2000 Seite 12 Buchstabe c)...Beiträge von freiw.in der gestzl. versicherten Familienang. können bei der Ermittlung des Beitragszuschusses berücksichtigt werden....Ja, auf dieses verweist auch der einschlägige Beitrag aus der Haufe-Datenbank als Quelle (oben schon angeführt). Daher der Hinweis, mit der Behandlung von Beamtenfällen zu argumentieren. Hier hat der Beamte auch für den Ehegatten einen Anspruch auf Beihilfe, nicht jedoch der Ehegatte selbst, daher bekommt der Ehegatte laut eindeutiger Verwaltungsmeinung (siehe Petz) die 2. Warum sollte das anders sein, wenn der Nicht-AN-Ehegatte selbst versichert ist und zwar der AN-Ehegatte dafür einen Zuschussanspruch hat, nicht jedoch der Nicht-AN-Ehegatte? Ich denke, man könnte beide Meinungen vertreten, aber auf eine Begründung dafür, warum beide Fälle unterschiedlich zu behandeln sind, wäre ich gespannt. |
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