Steuerberater

Normale Version: H�chstbetrag � 10 Abs.4
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Hallo,

EM und EF werden zur ESt zusammenveranlagt. EM ist wegen �berschreitens der Jahresentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Aus dem Versicherungspolice geht hervor das nur die Kinder mitversichert wurden,die EF jedoch ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (DAK) versichert. Der EM erh�lt Zusch�sse zur Krankenversicherung. Urteil FG BW vom 03.10.2008 Az 4K 996/08 gilt ja nur f�r Ehegatten, die in der privaten krankenversicherung des AN mitversichert sind.

M.E. bekommt die EF den H�chstbetrag nach 2.400,00 EUR????? Oder lieg ich da falsch?

Viele Gr��e
M. E. auch 2.400 �, da eigene Verischerung und nicht familienversichert.
Danke limo,

Rechtsbehelfstelle sagt nein, aufgrund dieses Urteil. Jetzt wei� ich nicht was ich da gegen argumentieren soll, da ich bereits den ganzen Sachverhalt geschildert habe, au�er mit der OFD v. 30.03.2006, wobei das nicht gerade informativ ist....hat jemand einen Tipp f�r mich Tongue

Gr��e
Zitat: Der EM erh�lt Zusch�sse zur Krankenversicherung.
Daher m.E. nur 1.500,-.
Hallo Opa,

Ja f�r den EM sind nur 1.500,00 ber�cksichtigen aber f�r die EF (Hausfrau) die freiweillig gesetzlich versichert ist auch??
Hallo,

da l�sst sich nur gegenargumentieren, soweit die Voraussetzungen in der Urteilsbegr�ndung des FG bei Deinem Steuerpflichtigen anders sind.

Hierzu ersehe ich allerdings keine Anhaltspunkte aus dem dargestellten Sachverhalt.
zaunk�nig schrieb:Hierzu ersehe ich allerdings keine Anhaltspunkte aus dem dargestellten Sachverhalt.
Doch. Ich bin zwar kein Experte in diesem Punkt, vermute aber, dass der Ehemann keinen Anspruch auf steuerfreie Zusch�sse f�r die freiwillige Versicherung der Ehefrau hat (sollte man nochmal pr�fen, ist aber aus dem Bauch raus nur der Fall, wenn die Ehefrau in den privaten Versicherungsvertrag des Ehemannes eingeschlossen ist).

Sofern das so ist, ist das aus meiner Sicht eine klare Sache (2.400 EUR f�r die Ehefrau).

Ansonsten zum Privatfall: Notfalls auf Revision X R 43/09 verweisen.

Ich argumentiere jedoch immer (bisher erfolgreich) mit den vorhandenen OFD-Verf�gungen, die m. E. die EUR 2.400 f�r den Ehegatten auch in dem "Privatfall" hergeben, zugegebenerma�en nicht zu 100% eindeutig.

Entweder sehen die F� das dann auch so wie ich (das anderslautende Verwaltungsanweisungen besthen) oder die jeweiligen Bearbeiter hatten nur keinen Durchblick und die entgegenlautenden FG-Urteile nicht auf dem Schirm).
Naja, FG-Urteile werden fast nie beachtet Cool

Aber den Ausgangssachverhalt sehe ich auch so, dass der EM 1.500 � bekommt, die EF bekommt 2.400 �.
Hallo,

jetzt habe ich selber nochmal recherchiert und habe folgendes noch in Erfahrung bringen k�nnen:

So ist es doch m�glich nach � 257 Abs. 2 SGB V die Beitr�ge zur freiwilligen Krankenversicherung des Ehegatten in die BM f�r den Beitragszuschuss einzubeziehen. Dies wurde aber von dem EM nicht gemacht, sondern nur seine und die der Kinder wurden f�r die BM f�r den Beitragszuschuss einbezogen (Beitragszuschuss bereits mit Kindern beim H�chstbetrag).

Bei dem zitierten FG-Urteil BaW� war dies aber nicht der Fall. Erst als man die Beitr�ge der Ehefrau mit einbezogen hat, wurde im bis zur H�he des H�chstbetrag der steuerfreie Zuschuss gezahlt.

Damit k�nnte ich doch noch argumentieren, aber ob dies was an der Sache �ndert, glaube ich pers�nlich allderdings nichtSad.
Hallo,

na der Fachmann bin ich ja nun auch nicht wirklich.


Wenn ich das FG-Urteil richtig verstehe, dann steckt in den Beitragszusch�ssen des Ehemannes auch ein Anteil f�r die Versorgung der Ehefrau (Prinzip der Familienversicherung).

Um dem Argument zu entgehen m�sste dargelegt werden, dass eben die Ehefrau weder direkt noch indirekt (�ber Zuschuss Ehemann) Beitragsanteile bezuschusst bekommt bzw. nicht alleine zu tragen hat. Dann tr�fe die Argumentation des FA nicht mehr zu.


Die OFD-Beitr�ge kenne ich nicht. Wenn sie der Argumentation f�r eine volle Ber�cksichtigung dienlich sind, dann sollten sie angef�hrt werden.

Ansonsten w�rde ich taktisch in jedem Fall die 1500 Euro anerkennen und hinsichtlich des Differenzbetrages die Vorl�ufigkeit und ruhendes Verfahren mit Hinblick auf das Revisionsverfahren beantragen. Dabei geht ja zun�chst nichts verloren.
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