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Höchstbetrag § 10 Abs.4
30.07.2010, 09:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2010 09:32 von tolledeu.)
Beitrag: #19
RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Hallo,

ich stiefel mal in den Keller, denn ich erinnere mich, das letztes Jahr uns ein AN eines Mandanten uns tagelang damit beschäftigt hat, dass seine Gehaltsabrechnung nicht stimmt es fehlen die Zuschüsse für Frau und Kinder. Der SV war wohl so, das er auch über der BMG lag seine beiden Kinder einen eigenen KV-Vertrag bei einer anderen Versicherung hatten und die Ehefrau freiw. in der Gesetzl. war. Der hat uns mit Material und Urteilen zugeschüttet und letztendlich hatte er Recht, er hatte einen Anspruch für alle auf den hälftigen Zuschuss bis zum erreichen der Grenze vom AG.

.....so Stiefel wieder ausgezogen, er berief sich auf ein Schreiben des BMI D II 2 - 220 797/22 vom 09.10.2000 Seite 12 Buchstabe c)...Beiträge von freiw.in der gestzl. versicherten Familienang. können bei der Ermittlung des Beitragszuschusses berücksichtigt werden....

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

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Höchstbetrag § 10 Abs.4 - Cloud - 26.07.2010, 09:10
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