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Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
28.07.2010, 13:45
Beitrag: #16
RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Nein, Zwangsmittel etc. k�nnen nicht angeordnet werden. Die F�hrung des FB ist ja nicht gesetzliche Pflicht. Hier geht es ja um Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben/WK. Das Gesetz geht nirgendwo davon aus, dass man verpflichtet ist seine BA/WK anzusetzen, vielmehr liegt die Pflicht beim Steuerpflichtigen, weil er den Abzug begehrt und somit "am Zuge ist". Der Stpfl will etwas, n�mlich den Abzug von der Bemessungsgrundlage. Wenn der Stpfl die Anforderungen der Glaubhaftmachung nicht erreicht, bleibt er eben mit "seinem Wunsch" au�en vor. Deshalb ist die Konkretisierung, was das FA zur Glaubhaftmachung als notwendig erachtet, nur in Zusammenhang mit der m�glichen Ablehnung des WK/BA Abzugs zu pr�fen, weil ja noch nicht feststeht, dass das FA bei Nichtvorlage des FB im Folgejahr tats�chlich den Abzug versagt.

Tip am Rande: wenn man dann tats�chlich kein FB gef�hrt hat und das FA sich weigert, sollte man Glaubhaftmachung auch anderweitig versuchen. Hier bietet sich immer die strafbewehrte (� 156 StGB) Versicherung an Eides statt an.
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit - showbee - 28.07.2010 13:45

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