Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
|
28.07.2010, 09:09
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
zaunkönig schrieb:Ich habe eine Aufforderung, rechtlich zwiespältig, und will mich dagegen wehren. Nur womit?in diesem Fall ist es ja durch das Telefonat erledigt. M.E. kann man in anderen Fällen wirklich nur gegen den Bescheid des Folgejahres vorgehen. Evtl. verbindliche Auskunft beantragen wenn man schon heute streiten will??? Gruß Eisvogel |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste