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Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
27.07.2010, 19:03
Beitrag: #9
RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Etwas spät aber dennoch etwas ausführlicher die Angabe von eisvogel:

Zitat:BFH Beschluss vom 19.07.2005 - VI B 4/05 (NV) (veröffentlicht am 07.09.2005)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Allein die "Bitte", ein Fahrtenbuch zu führen, ist kein Verwaltungsakt

Leitsatz (BFH/NV)
1. Die in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid ausgesprochene Bitte, für die Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen, ist keine Regelung eines Einzelfalles i.S. des § 118 Satz 1 AO 1977.

2. Bei dieser "Fahrtenbuchauflage" handelt es sich lediglich um eine Vorbereitungsmaßnahme für künftige Steuerbescheide bzw. um den Hinweis auf Nachweis-Obliegenheiten für künftige Veranlagungsverfahren.

Normenkette
AO 1977 § 118

Verfahrensgang
FG Köln (Urteil vom 10.11.2004; Aktenzeichen 5 K 4056/04)

Bei geeigneter anderweitiger Glaubhaftmachung, wird sich das FA zur Versagung nicht allein auf ein fehlendes Fahrtenbuch (schon gar nicht auf ein nur "nicht ordnungsgemäßes") stützen können.
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit - meyer - 27.07.2010 19:03

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