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Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
27.07.2010, 18:34
Beitrag: #8
RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Habe meinen Mandanten ja auch geimpft, alle Belege sorgsam aufzuheben und zu sammeln.

Fahrtenbuch will der halt nicht führen und der war stinksauer deswegen.

Er hat halt erstmal geglaubt, dass er nun ein FB führen muss und ich sagte Ihn, dass er es lassen kann, wenn er es anderweitig glaubhaft macht.. und so machen wir das nun.

Im Bescheid steht halt explizit drin, dass er in zukunft ein FB führen muss, um weiterhin den abzug zu bekommen... und das stimmt nicht.

Hab mittlerweile auch das FA erreicht und die meinten auch:

Naja .. diese standartformulierung ist etwas unglücklich.

Ich bin da wohl nicht der einzige der da mal nachgefragt hat ^^

lg und schönen feierabend,

Euer Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit - Jive - 27.07.2010 18:34

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