Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
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27.07.2010, 15:20
Beitrag: #4
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
zaunkönig schrieb:Bevor Du dem Mandanten irgend etwas rätst, was später auf Dich zurückfallen könnte, würde ich mal das Finanzamt anschreiben und Beschwerde gegen die gesetzlich nicht verankerte Auflage der Führung eines Fahrtenbuchs einlegen. Dazu forderst Du dann eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung an, welche detailliert die vermeintliche gesetzliche Grundlage benennt.Hallo, eine Beschwerde ist nicht zulässig und einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid wird es m.E. nicht geben. Zum Thema siehe FG Nürnberg vom 08.02.1995 - V 84/94, Haufe Index 936902, das u.A. ausführt: Es steht ihm frei, kein Fahrtenbuch zu führen, Werbungskosten für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nicht geltend zu machen oder diese anderweitig glaubhaft zu machen. Eines (vorbeugenden) Rechtsschutzes wegen der „Erschwernisse” des Führens eines Fahrtenbuches bedarf es nicht, zumal das Führen eines Fahrtenbuches eine nicht ins Gewicht fallende Mehrbelastung bedeutet und zumutbar ist Gruß Eisvogel |
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