Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 19:57
Beitrag: #16
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
meyer schrieb:Habe gerade nachgesehen. Haufe sagt es tatsächlich mit Hinweis darauf, dass nach Sinn und Zweck der Norm ein freiwillig gesetzlicher Angehöriger nicht anders behandelt werden könne als ein privat Versicherter. Offenkundig ist nicht Voraussetzung, dass es ein Vertrag des Arbeitnehmers ist. Eben. Ein Beamter bekommt die 1 in dem entsprechenden Feld. Der nichtarbeitende Ehegatte bekommt eine 2, da er selbst nicht beihilfeberechtigt ist, sondern eben nur der Beamte. Auch wenn die gleichen Leistungen durch die Beihilfestelle erfolgen, aber den Anspruch, und nur darauf kommt es an, hat eben nur der Beamte. Verstehen muss man das auch nicht, die Logik ist auch mir fremd.... |
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