Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 18:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2010 18:20 von meyer.)
Beitrag: #14
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Cloud schrieb:ehrlich gesagt lese ich das auch nicht raus, aber Haufe und eine Kollegin aus der Lohnabteilung meinen, das es so zu verstehen sei Kann es ja morgen gerne mal hier reinstellenTja, bei der Lohnabteilung sollte man manchmal fragen, wo es steht. Lautet dann die Antwort, "das ist so, weil wir das schon immer so machen", kann das auch heißen, dass noch nie einer gemerkt hat, dass es falsch war ... Habe gerade nachgesehen. Haufe sagt es tatsächlich mit Hinweis darauf, dass nach Sinn und Zweck der Norm ein freiwillig gesetzlicher Angehöriger nicht anders behandelt werden könne als ein privat Versicherter. Offenkundig ist nicht Voraussetzung, dass es ein Vertrag des Arbeitnehmers ist. Sogar die Beiträge eines Studenten zur gesetzlichen KV seien bei den privat versicherten Eltern bezuschussungsfähig (wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung ansonsten erfüllt wären). Wieder was dazu gelernt. Insofern hat das FA nicht ganz Unrecht mit der Argumentation, wenn es, wie das FG nur darauf abstellt, dass dem Grunde nach ein Zuschussanspruch besteht, auch wenn der möglicherweise wegen der Höchstgrenzen faktisch nicht gezahlt wird. Bleibt wohl nur, auf (jedenfalls vermeintlich) entgegenstehende Verwaltungsanweisungen zu pochen. |
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