Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 18:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2010 18:01 von Cloud.)
Beitrag: #13
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Hallo meyer,
ehrlich gesagt lese ich das auch nicht raus, aber Haufe und eine Kollegin aus der Lohnabteilung meinen, das es so zu verstehen sei Kann es ja morgen gerne mal hier reinstellen Aber geht aus der Gesetzesformulierung nicht hervor, dass es sich um eine Versicherung des Arbeitnehmers handeln muss ? Klassischerweise ist der Arbeitnehmer jedenfalls Versicherungsnehmer und Gatte und Kinder sind (mit gesonderten Beiträgen) über den gleichen Vertrag versichert.
Ja das dachte ich anfangs auch...darum hatte das Finansamt auch die Versicherungspolice angefordert. Spielt aber allderdings keine große Rolle, wenn man sich wieder den Sachverhalt im FG-Urteil anschaut, da hatte sich die EF mit den Kindern bei einer anderen Krankenversicherung versichert als der EM. Bei der BM für den Beitragszuschuss wurden dann beide Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. |
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