Höchstbetrag § 10 Abs.4
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26.07.2010, 17:51
Beitrag: #12
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RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Cloud schrieb:So ist es doch möglich nach § 257 Abs. 2 SGB V die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung des Ehegatten in die BM für den Beitragszuschuss einzubeziehen. Dies wurde aber von dem EM nicht gemacht, sondern nur seine und die der Kinder wurden für die BM für den Beitragszuschuss einbezogen (Beitragszuschuss bereits mit Kindern beim Höchstbetrag).Sicher? Also ich lese das da nicht heraus (allerdings zugegebenermaßen auch nicht zwingend das Gegenteil). Da steht doch, dass Anspruch auf Zuschuss bei privat Versicherten auch für die Beiträge für die Angehörigen, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären, besteht. Aber geht aus der Gesetzesformulierung nicht hervor, dass es sich um eine Versicherung des Arbeitnehmers handeln muss ? Klassischerweise ist der Arbeitnehmer jedenfalls Versicherungsnehmer und Gatte und Kinder sind (mit gesonderten Beiträgen) über den gleichen Vertrag versichert. |
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