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Höchstbetrag § 10 Abs.4
26.07.2010, 16:46
Beitrag: #10
RE: Höchstbetrag § 10 Abs.4
Hallo,

na der Fachmann bin ich ja nun auch nicht wirklich.


Wenn ich das FG-Urteil richtig verstehe, dann steckt in den Beitragszuschüssen des Ehemannes auch ein Anteil für die Versorgung der Ehefrau (Prinzip der Familienversicherung).

Um dem Argument zu entgehen müsste dargelegt werden, dass eben die Ehefrau weder direkt noch indirekt (über Zuschuss Ehemann) Beitragsanteile bezuschusst bekommt bzw. nicht alleine zu tragen hat. Dann träfe die Argumentation des FA nicht mehr zu.


Die OFD-Beiträge kenne ich nicht. Wenn sie der Argumentation für eine volle Berücksichtigung dienlich sind, dann sollten sie angeführt werden.

Ansonsten würde ich taktisch in jedem Fall die 1500 Euro anerkennen und hinsichtlich des Differenzbetrages die Vorläufigkeit und ruhendes Verfahren mit Hinblick auf das Revisionsverfahren beantragen. Dabei geht ja zunächst nichts verloren.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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